Das Schnuffel-Rallye-Projekt

Agb Stand 01.08.2018


 

Allgemeine geschäftsbedingungen für einzel- und gruppenveranstaltungen im rahmen von aktionen, kursen, workshops, fortbildungen und kursen (im nachfolgenden Angebote genannt) durchgeführt von das schnuffel-rallye-projekt vertreten durch alexandra taut und gertrud vosskuhl (im nachfolgenden srp genannt).

Sämtliche Angebotsverträge zwischen SRP und Kunden kommen ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Mit der Anmeldung und dem Vertragsschluss erklären sich die Kunden mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SRP einverstanden.

 

§ 1 Anmeldung und Vertragsschluss

1. Die Kunden melden sich schriftlich, per Fax, Email oder Post für ein Angebot, ggfs. mit dem entsprechenden Anmeldeformular an.

2. Die Teilnehmeranzahl für die Angebote ist begrenzt. Die Plätze werden nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. Bei möglicher Teilnahme informiert SRP über eine schriftliche oder mündliche Anmeldebestätigung. Nach Information der vorgenannten Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag  rechtsverbindlich zustande.

3. Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen von SRP abgelehnt und zurückgewiesen werden.

4. SRP ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall wird die bereits geleistete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.

 

§ 2 Zahlungsmodalitäten

1. Nach erfolgter Annahmebestätigung und Zugang der Rechnungsmodalitäten ist der volle Angebotsbeitrag zu zahlen. Dies kann je nach Absprache per Überweisung oder bar erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung des Entgelts besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

2. Der Zeitumfang der Angebote richtet sich nach der Ausschreibung. Verspätungen der Kunden gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Angebotsentgelts.

 

§ 3 Stornierung durch Teilnehmer

1. Die Stornierung seitens der Teilnehmer muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung gelten folgende Ausfall-kosten:

vom 21. bis zum 14. Tag: 25% der Gesamtkosten

vom 13. bis zum 7. Tag: 50% der Gesamtkosten

vom 6. bis zum 3. Tag: 75% der Gesamtkosten

vom 2. bis zum Veranstaltungstag: 100% der Gesamtkosten

Wird die Teilnahme an einem Angebot vorzeitig abgebrochen, bleibt die Zahlungsverpflichtung von 100% des vereinbarten Angebotsentgelts bestehen. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

2. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist nur nach vorheriger persönlicher Absprache mit SRP und schriftlicher Bestätigung möglich.

 

§ 4 Absage durch SRP

Kann die von SRP geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch unverschuldete Umstände (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigen, krankheitsbedingten Ausfall) nicht erbracht werden, so ist SRP berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder wahlweise die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Kann kein Ersatzangebot vorgehalten werden, wird dem Kunden das für den ausgefallenen Termin bezahlte Entgelt voll umfänglich zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

§ 5 Urheberrechte, Rechte Dritter und Datenschutz

1. Die Weitergabe und Verwertung der Angebots- und Beratungsinhalte, insbesondere deren gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SRP zulässig.

2. Alle Veranstaltungsunterlagen sowie Veröffentlichungen im Internet sind urheberrechtlich geschützte Texte und Dateien. Die Veranstaltungsunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdrucke oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch SRP, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet. Der Kunde haftet für den Schaden, der SRP durch die nicht schriftlich autorisierte Weitergabe von Unterlagen und Informationen entsteht.

3. Alle bei SRP bekannten personen- und organisationsbezogenen Daten unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Kooperationspartner und Referenten unterliegen dem Datenschutz und werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich für die Zwecke der Veranstaltungsplanung, -durchführung, -auswertung und -abrechnung gespeichert und verwendet. Die übermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Assistenten werden auf die Bestimmungen der EU-DSGVO und in dem vorstehend beschriebenen Umgang auf die Geheimhaltung der übermittelten Daten verpflichtet.

4. Aufnahmen von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen bei Angeboten können für die Öffentlichkeitsarbeit von SRP erstellt und veröffentlicht werden. Dies darf nicht in persönlich entstellender, diffamierender oder sonstiger rechts verletzender Art und Weise geschehen. Der Kunde informiert SRP schriftlich, wenn er nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Eigene Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei Angeboten nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von SRP betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen – sind daher nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

 

§ 6 Haftung und Mitwirkungspflichten des Kunden zur Vermeidung von Schäden

1. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet SRP für sich und Assistenten nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen der Vorhersehbarkeit liegen. Für Folgeschäden infolge fehlerhafter Inhalte der Angebote sowie der Angebotsunterlagen hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit haftet SRP nicht.

2. SRP übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines Veranstaltungsziels.

3. Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet SRP nicht; es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurde mindestens grob fahrlässig verursacht.

 

§ 7 Besonderheiten bei Veranstaltungen mit Teilnehmerhunden

1. Der Kunde versichert, dass der mitgebrachte Hund frei von ansteckenden Krankheiten, ordnungsgemäß geimpft, behördlich registriert und haftpflichtversichert ist. Die entsprechenden Unterlagen wie Impfausweis und Haftpflichtversicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzuzeigen.

2. Der Kunde verpflichtet sich SRP über etwaige chronische Erkrankungen oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten zu informieren.

3. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit SRP mitgebracht werden.

4. Die Teilnahme mit Hund erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für sämtliche Handlungen des mitgebrachten Hundes die alleinige Haftung übernimmt. Hiervon umfasst sind ebenfalls Körper- und Sachbeschädigungen an Dritten und Gegenständen. Dies gilt auch bei Teilnahme von minderjährigen Personen und deren Hunden.

5. SRP gibt dem Kunden keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Kunden. SRP behält sich das Recht vor, vor und während eines laufenden Kurses ein Mensch-Hund-Team aus einem laufenden Angebot auszuschließen. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit eines Wechsels in ein anderes Angebot eingeräumt. Sofern kein passendes Angebot vorhanden sein sollte, kann das entrichtete Angebotsentgelt zurückgezahlt werden.

 

§ 8 Besonderheiten bei Veranstaltungen mit Therapiehunden

1. Die Teilnahme mit einem durch SRP eingesetzten Therapiehund ist nur nach vorheriger Absprache und/oder bei einem entsprechend konzipierten Angebot möglich.

2. SRP behält sich vor, die Therapiehunde im Wechsel einzusetzen.

3. Ist ein eventueller Schaden für den Hund im Laufe eines Angebots absehbar, kann ein sofortiger Abbruch der Situation erfolgen. Das Recht auf Abbruch behält sich SRP jederzeit vor.

 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist deutsch. Als Gerichtsstand wird, soweit möglich, Neuss und Oberlangen vereinbart. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und SRP gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Kunde ist verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. SRP haftet nicht bei Unfällen, für Sach- oder Körperschäden, sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und bei vermittelten Fremdleistungen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.